Gebäudeversicherung
Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den "eigenen vier Wänden" drohen können, abzusichern. Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt. Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen. Die Gebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.
Bis zum 01.07.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluß einer Wohngebäude-Versicherung.
Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus versichern wollen.
Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung
- In der Wohngebäudeversicherung sind das Gebäude sowie alle mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen versichert.
- In der Hausratversicherungsind alle Gegenstände versichert, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (alle mobilen, beweglichen Gegenstände, die z. B. bei einem Umzug in eine neue Wohnung mitgenommen werden: Kleidung Möbel, Geschirr, sonstige Einrichtungsgegenstände, Fahrräder, nicht verklebte Teppichböden, Vorhänge, Gardinen, Bilder, Schmuck, Wertgegenstände, Küchengeräte, etc.).
Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den "eigenen vier Wänden" drohen können, abzusichern. Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt. Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen.
Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.
Was ist durch die Wohngebäude-Versicherung geschützt?
Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt weiteres Zubehör, sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle in der Regel auch Kosten, die anfallen für
- das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- das Bewegen, Verändern oder zum Schutz von Sachen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
- Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- zusätzlich können die erweiterten Elementarschäden in Verbindung mit einer der genannten Schäden versichert werden. Unter den erweiterten Elementarschäden versteht man unter anderm Schäden durch Rückstauschäden, Hochwasser/Überschwemmung (Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden Gewässern, oder Witterungsniederschlägen), Lawinen- und Scheedruck, Erdsenkung, Erdrutsch. Die erweiterten Elementarschäden werden in der Regel nur mit einer Selbstbeteiligung von 10% des zu regulierenden Schadens (mind. 500,-- EURO, max. 5.000,-- EURO) je Schaden angeboten.
Kontaktdaten:
Versicherungsmakler
Firma
VERSDIREKT GbR
Cecinastrasse 70/72
82205 Gilching
Email: service(at)versdirekt.de<noscript> Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können </noscript>
Website: www.versicherungsvergleich.de
Registergericht: Starnberg
IHK-Nummer: noch nicht vorhanden
Informationen gemäß § 11 VersVermV:
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es besteht keine Kapitalbeteiligung von 10% oder mehr an einem Versicherer
Es ist kein Versicherer zu 10% oder mehr an dem Vermittler beteiligt
zuständige IHK:
Industrie- u. Handelskammer für München u. Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Wolfgang Römer
Postfach 080622, 10006 Berlin
Ombudsmann für die private
Arno Surminski
Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Straße 104, 10117 Berlin
Weitere Ombudsleute finden Sie unter
BAFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
und
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt
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